Ende der kostenfreien familienversicherung

Die Familienversicherung bei der TK endet auch, wenn Sie selbst als Mitglied Ihre Mitgliedschaft beenden, zum Beispiel, wenn Sie kündigen oder selbst. 1 Nach dem Ende der Familienversicherung sind Betroffene automatisch weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert, sofern keine andere. 2 Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Familienmitglieder beitragsfrei. 3 Die Familienversicherung der AOK: kostenfreier Schutz für ✓Kinder ✓Ehepartner oder ✓eingetragenen Lebenspartner ohne oder mit geringem Einkommen. 4 Als familienversicherter Angehöriger darf man nur geringe Einnahmen von monatlich maximal Euro haben. TIPP: Bis zu zweimal im Jahr darf man diese Grenzen überschreiten. 5 Kostenlos mitversichert: Als familienversicherte Person zahlen Sie keine eigenen Beiträge. Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz. Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten). Voraussetzungen für die Familienversicherung. 6 Die Familienversicherung endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Weitere Details Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind zum Beispiel dann nicht mehr erfüllt, wenn Ihr Familienangehöriger oder Ihre Angehörige ein höheres Einkommen hat als die Einkommensgrenze von monatlich Euro - oder Euro aus einem Minijob. 7 Nach § 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) haben unter bestimmten Voraussetzungen Ehegatten, Lebenspartner, Kinder von Mitgliedern und Kinder von familienversicherten Kindern einen Anspruch auf eine (kostenfreie) Familienversicherung. Bei der Familienversicherung handelt es sich für die Familienangehörigen um eine eigenständige Versicherung. 8 Da sich aber einige Fragen häufen, hier mal eine kleine Liste mit Fragen und Antworten zum Ende des kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, der Weiterversicherung oder aber der Mitversicherung in der privaten Krankenversicherung. Aber ich wusste doch nicht, dass. 9 Endet die Familienversicherung aufgrund des Wegfalls der persönlichen Voraussetzungen, setzt sich die Versicherung nach § Abs. 4 SGB V als freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) bei derselben Krankenkasse fort, wenn keine Ausschlusstatbestände vorliegen. verlängerung familienversicherung über 25 10