Wegstreckenentschädigung verordnung bayern

Mit der Wegstreckenentschädigung nach Satz 1 sind die Aufwendungen für die Mitnahme von Gepäck abgegolten. 1 Satz 3 gilt entsprechend. 1 Die Wegstreckenentschädigung für dienstliche Fahrten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaates aus triftigen Gründen mit dem. 2 Mit der Wegstreckenentschädigung nach Satz 1 sind die Aufwendungen für die Mitnahme von Gepäck abgegolten. (2) Dienstreisende, die in ihrem Fahrzeug Personen. 3 Die Regelung ist am 1. Januar in Kraft getreten. Der Bayerische Beamtenbund hat bereits im Oktober eine entsprechende Einigung mit der. 4 Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung. (1) 1 Für Strecken, die Dienstreisende aus triftigen Gründen mit einem ihnen gehörenden Fahrzeug zurücklegen, wird als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung gewährt, und zwar je Kilometer bei Benutzung eines. 1. 5 1 Für die Berechnung der Wegstreckenentschädigung ist die kürzeste verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich. 2 Längere Strecken können ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie insbesondere auf Grund der Verkehrsverhältnisse (zum Beispiel Stau) oder aus Gründen der Zeitersparnis (zum Beispiel Autobahnbenutzung) notwendig. 6 Soweit im Rahmen der Entschädigung nach Art. 20a Abs. 1 GO die tatsächlichen Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungsort erstattet werden, werden diese neben den steuerfreien Beträgen nach Nr. als steuerfreie Aufwandsentschädigung anerkannt; bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs ist die Wegstreckenentschädigung. 7 Januar Durch das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom Dezember wurde die sog. „große“ Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen, die aus triftigen Gründen mit dem privaten Pkw durchgeführt werden, um 0,05 € auf 0,40 € je Kilometer angehoben (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayRKG). 8 1 Für die Berechnung der Wegstreckenentschädigung ist die kürzeste verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich. 2 Längere Strecken können ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie insbesondere auf Grund der Verkehrsverhältnisse (zum Beispiel Stau) oder aus Gründen der Zeitersparnis (zum Beispiel Autobahnbenutzung) notwendig waren. 9 (2) Dienstreisende, die in ihrem Fahrzeug Personen mitgenommen haben, die Anspruch auf Wegstreckenentschädigung gegen denselben Dienstherrn haben, erhalten Mitnahmeentschädigung je Person und Kilometer in Höhe von 0,02 € bei Benutzung eines Kraftwagens und in Höhe von 0,01 € bei Benutzung eines Motorrads oder Motorrollers. wegstreckenentschädigung bayern 2023 10 April Anhebung der Wegstreckenentschädigung aus triftigen Gründen (weitere Fahrzeugarten) Bayerische Auslandsreisekostenverordnung - BayARV. PDF. 11 wegstreckenentschädigung bayern fortbildung 12