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Darf ein azubi minusstunden haben
Wenn dich dein Ausbilder einmal früher nach Hause schickt, zählt dies als bezahlte Freistellung. Manche Ausbildungsbetriebe behaupten, dass es keine Überstunden gibt, weil diese mit Minusstunden verrechnet werden.
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Nein. Auszubildende können keine Minusstunden erwirtschaften. „Normale“ Arbeitnehmer mit einem Arbeitszeit- oder Gleitzeitkonto müssen innerhalb festgelegter.
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Du hast Recht in der Regel sind Minusstunden bei Azubis nicht rechtmäßig. Dafür recht häufig sogar schon eine mündliche Aussage. Du könntest die Minusstunden.
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Auszubildende haben den vertraglichen Anspruch, in der täglichen Ausbildungszeit vom Betrieb ausgebildet zu werden. Entfällt die Ausbildung ohne Verschulden.
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Minusstunden gelten nicht für Auszubildende. In Unternehmen mit einem Arbeitszeitkonto müssen Arbeitnehmer die Minusstunden nacharbeiten. Aber: Als Auszubildender bist du noch kein normaler Arbeitnehmer. Du bist im Betrieb, um in dem entsprechenden Beruf ausgebildet zu werden.
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Denn du hast Anspruch auf deine Ausbildung - und darauf, dabei etwas zu lernen. Wirst du früher nach Hause geschickt, dann dürfen dir dafür keine Minusstunden in der Ausbildung entstehen. Wenn mal viel zu tun ist und du länger bleibst, sind das Überstunden und kein Ausgleich von Minusstunden.
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Darf der Auszubildende Minusstunden machen? Auszubildende haben den vertraglichen Anspruch, in der täglichen Ausbildungszeit vom Betrieb auch ausgebildet zu werden. Minusstunden sind im Ausbildungsverhältnis generell nicht vorgesehen, sofern es nicht in gültigen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen anderweitig geregelt ist.
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Wird ein Azubi einmal früher nach Hause geschickt, muss er bzw. muss sie für die entstandenen Minusstunden nicht aufkommen. Denn es ist die Pflicht des Betriebs, auszubilden. Wenn ein Azubi früher gehen darf, dann ist das als bezahlte Freistellung zu werten.
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Überstunden darf ein Azubi über 18 Jahren aber ebenfalls nur bedingt machen. Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel nicht länger als acht Stunden betragen. Handelt es sich jedoch nur um eine zeitlich begrenzte Regelung, kann die tägliche Arbeitszeit für volljährige Azubis auch auf zehn Stunden heraufgesetzt werden.
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Minusstunden können – wie Überstunden – in jedem Job anfallen. Jedoch können sie nicht (wie Überstunden) einfach angerechnet werden, und der Arbeitgeber darf den Lohn von Mitarbeitern nicht einfach reduzieren. Eine zentrale rechtliche Bedingung für das Anrechnen von Minusstunden ist: Es muss ein Arbeitszeitkonto geben. azubi minusstunden selbstverschuldet
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